‘Ausritte‘


Oster-Ausritt in der Südheide 2015

Die Familie Meyer vom Misselhorner Hof in Misselhorn 1, 29320 Hermannsburg lädt am Samstag dem 04. April 2015 zum beschaulichen Oster-Heide-Ausritt ein.
Stelldichein ist um 15.30 Uhr unter den Eichen am Misselhorner Hof.
Abritt ist um 16.00 Uhr.
Der Ausritt am Rande der schönsten Heideflächen des Naturparks Südheide ist über eine Strecke von ca. 12 Kilometer geplant und wird um 18.00 Uhr mit einer rustikalen Vesper im Misselhorner Hof abschließen.
Gäste aus allen Regionen sind herzlich willkommen.
Anmeldungen und Informationen zum Ausritt bei Manfred Jürgens, Telefon 0172-5478139.

Veranstalter:
Kreisreiterverband Celle e.V.
Bonhoefferstraße 2
29223 Celle
Tel.: 0172-5478139
E-Mail: info@jagdreiter-celle..de
Internet: www.jagdreiter-celle..de

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Artikel veröffentlicht am 30. März 2015
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Pferde reiten Spaß Spass Springreiten Reitsport Dressur Fuchsjagd

Zwölf Gebote für das Fahren im Gelände

1. Verschaffe deinen Pferden täglich ausreichend Bewegung im Gespann oder unter dem Sattel und möglichst auch auf Weide oder Paddock!
2. Gewöhne deine Pferde behutsam an den Straßenverkehr und an das Gelände; verwende die vorgeschriebene Beleuchtung und reflektierende Sicherheitswesten bei Dunkelheit oder schlechter Sicht!
3. Unternehme alle Ausfahrten mit Beifahrer/innen ?zusammen mit anderen auf dem Wagen oder in der Kutsche macht es mehr Spaß und ist sicherer!
4. Sorge für ausreichenden Versicherungsschutz für dich, die Pferde und den Wagen oder die Kutsche!
5. Kontrolliere täglich den verkehrssicheren Zustand von Zaumzeug, Geschirr, Leinen und Wagen oder Kutsche!
6. Kennzeichne deine Pferde vor der Ausfahrt ins Gelände mit den grünen Pferdekennzeichen der Pferdesportverbände!
7. Fahre nur auf Straßen und Wegen oder besonders ausgewiesenen Flächen, niemals querbeet. Fahre nicht in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten. Fahre auf Waldwegen nur, wenn dafür eine Erlaubnis vorliegt!
8. Verzichte auf eine Ausfahrt oder nimm Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Niederschläge weich geworden sind, und passe dein Tempo dem Gelände an!
9. Begegne Fußgängern, Radfahrern, Reitern, Gespannen und Kraftfahrzeugen immer nur im Schritt und sei rücksichtsvoll, freundlich und hilfsbereit zu allen!
10. Melde unaufgefordert Schäden, die einmal entstehen können, und regele entsprechenden Schadenersatz!
11. Spreche mit Fahr- und Reitkollegen/innen, die gegen diese Regeln verstoßen!
12. Du bist Gast in der Natur; deine Pferde bereichert die Landschaft, wenn du dich korrekt verhältst!

Schaffe dem Fahrsport Sympathien, keine Gegner!
Quelle: Deutsche Reiterliche Vereinigung

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Artikel veröffentlicht am 1. April 2013
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Zwölf Gebote für das Reiten im Gelände

1. Verschaffe deinem Pferd täglich ausreichend Bewegung unter dem Sattel und möglichst auch auf Weide oder Paddock!
2. Gewöhne dein Pferd behutsam an den Straßenverkehr und an das Gelände; verwende die vorgeschriebene Beleuchtung und reflektierende Sicherheitswesten bei Dunkelheit oder schlechter Sicht!
3. Unternehme Ausritte nicht alleine – in der Gruppe macht es mehr Spaß und ist sicherer!
4. Sorge für ausreichenden Versicherungsschutz für dich und das Pferd; trage beim Ausritt stets den bruch- und splittersicheren Reithelm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung!
5. Kontrolliere täglich den verkehrssicheren Zustand von Zaumzeug und Sattel!
6. Kennzeichne dein Pferd vor dem Ausritt ins Gelände mit den grünen Pferdekennzeichen der Pferdesportverbände!
7. Reite nur auf Straßen und Wegen oder besonders ausgewiesenen Flächen, niemals querbeet. Benutze die für das Reiten besonders ausgewiesenen Wege, wenn diese vorgeschrieben sind!
8. Verzichte auf einen Ausritt oder nimm Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Niederschläge weich geworden sind, und passe dein Tempo dem Gelände an!
9. Begegne Fußgängern, Radfahrern, Reitern, Gespannen und Kraftfahrzeugen immer nur im Schritt und sei rücksichtsvoll, freundlich und hilfsbereit zu allen!
10. Melde unaufgefordert Schäden, die einmal entstehen können und regele entsprechenden Schadenersatz!
11. Spreche mit Reit- und Fahrkollegen/innen, die gegen diese Regeln verstoßen!
12. Du bist Gast in der Natur; dein Pferd bereichert die Landschaft, wenn du dich korrekt verhältst!

Schaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner!

Quelle: Deutsche Reiterliche Vereinigung

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Artikel veröffentlicht am 13. März 2013
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Ausreiten in der dunklen Jahreszeit

Der Winter hält sich leider wieder sehr lange, ab 16.30 Uhr ist es dunkel. Eigentlich möchte man nach Feierabend noch reiten (es ist aber keine Reithalle in der Nähe bzw. diese möchte man nicht nutzen) da stellt sich die Frage: Darf ich denn noch im Dunkeln in den Wald reiten?

Ich habe beim Berittführerlehrgang gelernt, daß es ein ungeschriebenes Gesetz sei, als Reiter eine Stunde vor Sonnenuntergang den Wald zu verlassen.
Das ist ja schön und gut, allerdings würden die Pferde von berufstätigen Personen den ganzen Winter über nicht geritten werden können, außer am Wochenende.

Da ich zu diesem Personenkreis gehöre, habe ich mal ein wenig recherchiert.

Gemäß § 23 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) darf jeder die freie Landschaft betreten und sich erholen. Für Reiter gilt zudem der § 26 NWaldLG in Verbindung mit § 25 NWaldLG.

§ 25 Fahren

(1) Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§37).

(2) Außerhalb von Fahrwegen ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen Fuhrwerken oder Schlitten nicht gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. Das Fahren mit den in Satz 1 genannten Fahrzeugen auf Fahrwegen wird durch dieses Gesetz nicht geregelt.

Desweiteren muß noch die Straßenverkehrsordnung (StVO) beachtet werden, denn das Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen wird dort geregelt. Für Reiter gelten nämlich grundsätzlich die gleichen Verkehrsregeln wie für Fahrzeuge.

Gemäß § 28 StVO sind Pferde im Straßenverkehr zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Wer ein Pferd begleitet (also reitet oder führt), muss über reiterliches Können bzw. die erforderliche körperliche Konstitution verfügen. Die in diesem Paragraphen vorgeschriebene Beleuchtung in Verbindung mit § 17 StVO ist selbstverständlich, man will ja selbst etwas sehen können (und gesehen werden).

Wer dann noch die Verbote des § 31 NWaldLG beachtet und sich an die Straßenverkehrsordnung (§§ 1, 2, 17, 27, 28) hält, darf also auch im Dunkeln im Wald reiten.
Um des lieben Friedens Willen (und für die eigene Gesundheit) würde ich allerdings noch empfehlen, die Jagdzeit zu beachten bzw. sich mit den Jägern zu unterhalten, damit man denen nicht vor die Flinte reitet und lieber eine andere Route wählen.

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Artikel veröffentlicht am 1. Februar 2013
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Pferdedecken zur Fliegenzeit

So allmählich kann man den Winter wohl verabschieden, die Ausritte können wieder unbedarft auf endlich aufgetauten Böden genossen werden und schon kann man sich auch bald wieder Gedanken über den Fliegenschutz machen. Denn obwohl es noch nicht wirklich warm ist und man meint, bei der Kälte des Februars sollten die Insekten vernichtet worden sein, kreisen schon die ersten Mücken durch die Lüfte.

Leider gibt es einige Pferde, besonders Isländer, die extrem auf Insektenstiche reagieren.

Ekzemer – und Fliegendecken sind gut geeignet, Pferde zu schützen.  Ekzemerdecken halten Insekten fern und das Pferd kann sich nicht mehr wund scheuern, außerdem verhindern sie intensive Sonnenbestrahlung, welche das Sommerekzem verschlimmern kann.

Auch Fliegendecken bieten einen guten Schutz gegen Insekten und sollten wie die Ekzemerdecke durchgängig getragen werden. Da beide recht leichte Sommerdecken sind, stört es die meisten Pferde auch nicht – allerdings empfehle ich bei der Fliegendecke einen Bauchgurt zu verwenden. Die Decke kann dann nicht so stark verrutschen, wenn sich das Pferd wälzt.

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Artikel veröffentlicht am 1. März 2012
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Kunststoffbeschlag – die bessere Wahl

Vor einigen Monaten ritt ich mal wieder in unserer wunderschönen Gegend aus und genoss der Ritt sehr. Mein Dicker hatte uns schon fast nach Hause gebracht, als er plötzlich wieder lahmte. Entmutigt dachte ich sofort, daß er wieder einen Arthrose-Schub hat. Aber dem war nicht so.

Als ich die Hufschuhe abnahm, sah ich das Malheur: Die innere Hufwand des rechten Vorderhufs war leicht nach innen weggeknickt- es war das eingetreten, was ich schon lange befürchtete. Völlig ratlos rief ich den Hufschmied an, der nicht lang auf sich warten ließ.

Zu meinem Entsetzen teilte er mir mit, daß mein Dicker wieder beschlagen werden müßte, um die Hufwand im Wuchs zu korrigieren damit er wieder eine vernünftige Auflagefläche bekommt. Es widerstrebte mir zutiefst, diesem arthrosegeplagtem Pferd das Aufnageln von Hufeisen zuzumuten. Außerdem wollte ich keine Eisen mehr, da ich ja nun aus Erfahrung wußte, daß der Dicke trotz Luvex-Einlage damit nicht gut laufen können würde.

In weiser Voraussicht hatte ich  mich im Vorfeld ein wenig über andere Hufbeschläge informiert. Nämlich über Kunststoffbeschläge. Und prompt hielt mein Schmied mir so einen unter die Nase. Ich hatte auch noch die Wahl zwischen unterschiedlichen Härtegraden. Ich wählte natürlich einen gut dämpfenden Kunststoffbeschlag aus.

Kunststoff-Hufbeschlag

Durch die dünne Hufwand mußte seitlich am Beschlag ein gutes Stück abgeschnitten werden. Beim Aufnageln hat das Pferd leider einige Male gezuckt. Und es brauchte gute zwei Wochen, um sich an den Beschlag zu gewöhnen, lief dann halbwegs gut. Als nach 6 Wochen der Beschlag erneuert werden sollte, war ich verblüfft, als der Schmied mir sagte, daß der Kunststoff noch sehr gut erhalten sei und daher der Hufbeschlag wiederverwendet werden könne- das ist mir mit Eisen erst einmal vor vielen Jahren passiert. Die Hufwand war ein wenig besser nachgewachsen und der Dicke ging nach dem Schneiden und Wiederaufnageln sofort um einiges besser- zum Schluß so gut wie mit den Hufschuhen.

Als die Zeit dann um war, war ich dann schon ein wenig enttäuscht, als der Schmied mir empfahl, den Beschlag vor dem Winter wieder abzunehmen, da er sich genauso wenig zum Ausreiten im Schnee eigne wie ein Hufeisen. Ich sollte dazu erwähnen, daß ich die „Schneeeinlage“ nicht verwenden kann, da ich befürchten muß, daß die Strahlfäule dann wiederkommt. Denn schon allein durch den Steg im Beschlag kann ich den Hufstrahl sehr schlecht reinigen. Mit der Schneeeinlage würde es sicherlich noch schwieriger werden.

Also reite ich jetzt wieder mit den Hufschuhen, der Schmied kommt jetzt ca. alle vier Wochen, um die Hufe nachzuschneiden, damit die Hufwand gar nicht erst so dünn auswachsen kann. Und was soll ich sagen? Von den Hufschuhen bin ich nach wie vor begeistert – doch sollte irgendwann wieder ein Hufbeschlag fällig sein, würde ich mich jederzeit wieder für einen Kunststoffbeschlag entscheiden, da er den natürlichen Bewegungsablauf ermöglicht, eine hohe Stoßdämpfung hat und dem Huf eine großflächige Unterstützung auch im Trachtenbereich gibt.

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Artikel veröffentlicht am 31. Oktober 2011
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