Tierversicherungen
Tierhalter unterliegen laut dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) der Gefährungshaftung, das heißt, sie haften automatisch aus dem Besitz des Tieres heraus. Hierbei ist es völlig egal, ob dem Tierhalter ein Verschulden vorgeworfen werden kann. § 833 BGB, Haftung des Tierhalters Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine ...
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