Monatsarchiv für November 2008


Elbmarsch-Classics 2008/ 2009

Auch in diesem Jahr finden die sogenannten Elbmarsch-Classics statt. In diesem Jahr nehmen außer Reitern vom PSV Hitzacker, RuF Elbtalaue und RuF Dahlenburg auch Reiter des RuF Dannenberg teil.

Im vergangenem Jahr gelang es Heinrich Loelf vom PSV Hitzacker, den Preis zu gewinnen.

Sinn des Wettbewerbs ist es, den hiesigen Springreitern ein Winterprogramm zu bieten. Dafür wurden bereits in den vergangenen Jahren umfangreiche Springtrainings angeboten. Als Abschluss dieser Winterarbeit wurde im vergangenen Jahr die Elbmarsch-Classics erfunden.

Es werden drei Qualifikationsspringen angeboten, zum Finale werden dann die besten 30 Reiter zugelassen.
Es werden jeweils Springen der Klasse A* geritten, es werden Punkte und Zeit gezählt. Jeder Reiter hat die Möglichkeit, an jedem Qualifikationsspringen teilzunehmen, am Ende zählt das beste Ergebnis, die Punkte werden nicht addiert.
Beim Finale starten dann also die besten 30 Reiter in einem Springen der Klasse A**. Das Ergebnis aus der Qualifikation wird mit dem aktuellen Tagesergebnis zusammengerechnet. Es werden zwei Umläufe geritten, wobei jeweils zehn Reiter ausscheiden, die besten zehn Reiter kommen ins Stechen. Dort geht es wieder bei Null los, sodaß für alle Reiter die Chance auf den Sieg gleich ist. Es geht dann um Fehler und Zeit.

Hier also die Ausschreibung:

2. Elbmarsch Classics

Veranstalter: PSV-Hitzacker, RuF-Dahlenburg, RuF Dannenberg, RuF Elbtalaue Bleckede

Teilnahmeberechtigt sind:
Stamm-Mitglieder Kreisreiterverband Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, (insgesamt Hannover)

Termine:
1. Qualifikation: 20. Dezember 2008 RuF Dannenberg (Reitschule Christa Westermann)
2. Qualifikation: 01. Januar 2009 PSV-Hitzacker (Schulze, Wietzetze)
3. Qualifikation 04. Januar 2009 RuF Elbtalaue ( Soetebeer, Garlstorf )
4. Finale 11. Januar 2009 RuF Dahlenburg (Margarethenhof)
(Die Veranstaltungen werden jeweils einzeln ausgeschrieben)

Qualifikationsprüfungen:
Nr. 01 Punktespringprüfung KL. A*
Zugl. Pferde 5-jährig und älter
Zugl. Reiter alle Altersklassen der LK 6 – 4
sowie der LK 3 mit Pferden die noch nicht in
Springprüfungen der Kl. L u/o höher placiert waren.
Je Reiter 2 Pferde erlaubt gem. Präambel A Höhe bis 0.95 m
Ausrüstung gem. §70 Richtverf. gem. § 524
Einsatz: € 5.00

Finalprüfung:
Nr. 02 Punktespringprüfung der Kl A** mit Joker / zwei Umläufen
Ehrenpreis dem Reiter des Siegenden Pferdes und 500,00 €
Zugl. Pferde / Reiter die sich in Prüfung Nr. 01 qualifiziert haben
Je Reiter 1 Pferd erlaubt gem. Präambel B Höhe bis 1.0.5 m
Ausrüstung gem. § 70 Richtverf. gem. § 524
Einsatz: € 5.00
Verlangt: 30 Reiter aus Qualifikationsprüfungen gem. Präambel B
2.Umlauf 20 Reiter

Nr. 03. Springprüfung KL A ** / Stechen
Zugl. Reiter 10 die sich in Prüfung Nr. 02 qualifiziert haben
Höhe bis 1.0.5 m
Ausrüstung gem. § 70 Richtverf. gem. § 501 A1
Präambel: A, Qualifikationsprüfung:
Startberechtigung: Jeder Teilnehmer ist mit zwei Pferden startberechtigt, nur ein Pferd ist zum
Finale zugelassen. Jeder Teilnehmer kann sein Punktekonto (Pferd) über die Qualifikationsprüfungen
verbessern. Beispiel: In der ersten Qualifikation erreicht der Reiter nur 16 von 32 Punkte, jetzt hat er/sie die Möglichkeit in der zweiten oder dritten Qualifikationsprüfung das Punktekonto zu verbessern.
Die Punkte werden nicht addiert. Es zählt das letzte oder bessere Ergebnis.

Präambel B, Finalprüfung:
2 Umläufe Punktespringen gem. §524 (Punkte aus der Qualifikation werden mitgenommen und addiert.)
30 Reiter sind aus der Qualifikationsprüfung zugelassen, 20 Reiter kommen nach dem 1. Umlauf weiter.
10 Reiter kommen in das Stechen. Stechen: nach Fehlerpunkte und Zeit (altes Punktekonto wird
gelöscht)

Für Rückfragen Peter Thiem: 0179 848 0661

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Artikel veröffentlicht am 23. November 2008
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Tierquälerin vor Gericht

Alle Medien berichten aktuell von der Tierquälerin Christine Wels, die am Dienstag, 18.11.2008, vor dem Kieler Landgericht stand (es folgen noch mindestens sechs weitere Verhandlungstage, an denen Zeugen und Gutachter gehört werden). Frau Wels löste eine Welle der Empörung aus.

Dass sie bereits ein Berufsverbot hat, schien sie nicht zu stören und vor allem hinderte es sie nicht daran, weiter Pferde zu quälen.

Manche stellen sich vielleicht die Frage, was als Tierquälerei gilt. Dies ist eindeutig im § 1 des Tierschutzgesetzes geregelt:

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Eine ganz klare Aussage, zu dem es keinen Ermessensspielraum gibt. Leider halten sich viele Reiter nicht daran; nicht nur die Profi-Reiter (siehe Beerbaum, Michaels-Beerbaum, Ahlmann etc.) missachten eindeutig diese klaren zwei Sätze, indem sie ihre Pferde dopen, auch die Hobby-Reiter und die „Ich-möchte-gern-auf-Turnieren-plaziert-werden-Reiter“ nehmen keine Rücksicht auf dieses Gesetz.

Der Fall Ahlmann wurde von der FEI sehr milde bestraft, er hat eine Sperre von 2 Monaten bekommen, er kann sich den Zeitraum aussuchen, wann er diese „Turnierauszeit“ nimmt. Der FN ist diese Strafe zu milde, manche behaupten, die FN will an ihm ein Exempel statuieren und fordert eine härtere Strafe. Meine Meinung dazu: Richtig so, irgendeinen von den Pro´s wird es eh irgendwann erwischen, warum also nicht Herrn Ahlmann, der so enttäuscht hat.

Zu meiner Schande muss ich gestehen, daß ich als Teenie auch mal die Sporen nicht so benutzt habe, wie man sie eigentlich verwenden soll, auch die Gerte landete mal zu oft auf dem Hintern des Pferdes. Für mich war damals ganz klar: ich will auf Turnieren erfolgreich sein, das (Pferd) muß funktionieren. Sicherlich sind dann noch Weisheiten von Reitlehrern wie „Lieber tot als Zweiter“ nicht gerade förderlich für ein pferdefreundlliches Verhalten, da dieser Satz meinen Ehrgeiz steigerte und ich mich leider ab und zu gegenüber dem Pferd falsch verhalten habe. Über diese Weisheit muss ich aber heute noch schmunzeln, es erinnert mich an eine schöne Reiterjugend.

Nun, mit dem Alter kommt die Weisheit und damit auch das Verständnis. Ich schäme mich für mein damaliges Verhalten und mach es dafür heutzutage besser. Ich gebe zu, daß mein Pflegepferd ein wenig verwöhnt ist, manche bezeichnen ihn als „typisches Weiberpferd“. Dafür macht der Umgang mit meinem „Dicken“ richtig Spass und er ist meine Entspannung nach stressigen Arbeitstagen voller Überstunden. Ich behaupte aufgrund seines Verhaltens, dass er auch sehr zufrieden ist, denn sonst würde er nicht (meiner Meinung nach) so toll mit mir zusammenarbeiten. Ich habe heutzutage den Vorteil, daß ich keine Turniere mehr reiten will und dementsprechend nichts erreichen muss. Und mir ist klar, daß für meine Unfähigkeit damals das Pferd leiden mußte. Heutzutage kenne ich die Theorie, manchmal habe ich Probleme, diese umzusetzen, gelingt dies mal nicht, ärgere ich mich über mich selbst und strafe nicht das Pferd.

 So auch geschehen vor einigen Tagen im Reiterunterricht: Aufgabe war aus dem Schritt heraus anzugaloppieren. Ein Mädchen galoppierte im Kreuz- bzw. Außengalopp an mir vorbei und hinter einer Ecke riss sie das Pferd am Zügel, um es abruppt zu stoppen und trat dem armen Tier mit ihren Sporen dreimal mit aller Gewalt in die Seiten. Ich sah dies, und erteilte ihr den Hinweis, daß sie mit ihren Sporen vorsichtiger umgehen sollte und daß eine Tierquälerin wegen eben solcher falscher Verhaltensweisen vor Gericht steht. Dem Pferd tat es offensichtlich sehr weh und es wußte nicht, wie ihm geschah. Hier handelte es sich um einen eindeutigen Reiterfehler, um es mal so zu formulieren: wenn die Reitereinwirkung nicht richtig ist, kann das Pferd nicht wissen, was es tun soll.

Die Mutter dieses Mädchens meinte nach dem Unterricht zu mir, daß ich in meinem Alter doch nicht von solchen Aussagen Gebrauch machen und ihre Tochter nicht als Tierquälerin titulieren soll. Was das mit dem Alter zu tun hat, ist mir schleierhaft.

Ich stellte klar was ich gesagt habe und teilte mit, daß in der jetzigen Zeit die Öffentlichkeit und die Medien doch nur darauf warten, daß immer mehr Reiter sich falsch verhalten. Das Ende vom Lied ist dann nämlich, daß alle Reiter über einen Kamm geschoren werden. Eine persönliche Klarstellung mit dem Mädchen verlief ergebnislos, da sie wohl dachte, ich würde mich entschuldigen, was ich aber nicht tat, denn ich hatte ihr einen gut gemeinten Hinweis erteilt.

Das ich mit meiner Meinung und meiner Direktheit nicht immer gut bei allen Leuten ankomme, ist mir bewusst aber auch egal. Im Nachhinein stelle ich mir nun die Frage, warum ich diesem Mädchen meine Aussage erklären mußte, den § 1 des Tierschutzgesetzes muss man kennen, wenn man das Reitabzeichen ablegt. Außerdem hätte ich nicht unrecht gehabt, wenn ich sie denn als Tierquälerin bezeichnet hätte. Denn sie hat dem Tier grundlos Schmerzen zugefügt, ohne den Fehler bei sich zu suchen. Denn das hätte sie lieber tun sollen. Ohne Bein funktioniert es halt nicht und nur vom Riegeln wird ein Pferd nicht locker.

Ich habe das Video der Tierquälerin Wels gesehen, ich hatte Tränen in den Augen. Wenn der Reitsport auf solche Methoden angewiesen ist, steht es schlecht um die gesamte Sparte. Es sollte nicht vergessen werden, daß das Pferd die meiste Leistung bringt und muss als Partner geachtet werden.

Mir tut es in der Seele weh, wie manche Reiter mit ihren Pferden umgehen, nicht nur im Reitstall, auch auf den hiesigen Turnieren, wo eigentlich die Richter schon auf den Abreiteplätzen auf falsches Verhalten achten sollen. Bisher habe ich aber noch nicht erlebt, daß ein Reiter aufgrund seines Fehlverhaltens des Platzes verwiesen wurde.

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Artikel veröffentlicht am 21. November 2008
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